Das Arbeitszeitgesetz

Bei der Schichtplanung ist in Deutschland das Arbeitszeitgesetz zu beachten. Für verschiedene Branchen gelten Sonderregelungen. Schwangere und Jugendliche unter 18 dürfen keine Nachtarbeit leisten.

Auszüge aus dem Arbeitszeitgesetz:
  • Die höchste zulässige Arbeitszeit pro Tag beträgt zehn Stunden


  • Die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden pro Werktag darf nicht überschritten werden. Dabei muss man beachten, dass der Samstag als Werktag gilt, wenn er kein Feiertag ist.


  • Die minimalen Pausenzeiten müssen eingehalten werden. Spätestens nach sechs Arbeitsstunden müssen 30 Minuten und nach neun Stunden 45 Minuten Paue gemacht werden.


  • Zwischen zwei Arbeitstagen muss die minimale Ruhezeit eingehalten werden


  • Die Zahl der arbeitsfreien Sonntage im Jahr muss mindestens 15 betragen. Im Schichtbetrieb gilt ein Sonntag auch dann als frei, wenn bis Sonntag früh maximal bis sechs Uhr gearbeitet wird, dafür aber am Montag nicht vor sechs Uhr gearbeitet wird oder wenn der Nachtdienst am Sonntag Abend um 22 Uhr beginnt, dafür aber am Samstag ab 22 Uhr nicht mehr gearbeitet wird. Berücksichtigt man den Urlaub, so kann diese Vorgabe auch im 24x7-Betrieb leicht eingehalten werden.


Das Einkommensteuergesetz EStG

Im Einkommensteuergesetz wird die Besteuerung von natürlichen Personen geregelt.

Wichtig für den Schichtdienst ist der Paragraph 3b des Einkommensteuergesetzes. Darin wird beschrieben,unter welchen Voraussetzungen Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit steuerfrei sind. Nutzen Sie diese Steuerfreiheit! Andernfalls verschenken Sie Geld. Beachten Sie, dass die Steuerfreiheit nicht im Krankheitsfall gilt.






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